Vendito24 AGB B2C

 

§ 1 Anwendungsbereich

Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Vendito24 GbR und Verbrauchern (B2C).

 

§ 2 Annahmefrist

Die Bestellung des*der Kunden*in stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware/n annehmen können.

 

§ 3 Abwehrklausel

·         Für die Erbringung von Leistungen

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihre Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

·         Für den Empfang von Leistungen

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Leistungserbringers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihre Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Leistungserbringers die Leistung an ihn vorbehaltlos entgegennehmen.

 

§ 4 Aufrechnungsverbot

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu Unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

 

§ 6 Erfüllungsort

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

§ 7 Anzeige und Erklärung

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Verwender oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§ 8 Gerichtsstandvereinbarung

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

§ 9 Haftungsausschluss

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes begrenzt.

 

§ 10 Leistungsfrist

Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.

 

§ 11 Nachfrist

Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

 

§ 12 Leistungsverweigerungsrecht

Wir sind erst dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde seine Gegenleistung erbracht hat.

 

§ 13 Rechtswahl

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind.

 

§ 14 Schriftformklausel

Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

§ 15 Vertragsbeendigungsklausel

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrags unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten. Wir werden den Kunden über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

 

§ 16 Verzugseintritt

Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

 

§ 17 Zahlungsmodalitäten

Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten. Ratenzahlung werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.

 

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt und wirksam ist.